Keine Maskenpflicht mehr in unserem Lokal !
„Der Kern heißt letztlich immer: Abstand halten“
Ein paar Grundinformationen für unsere Gastronomie und Gäste :
Welche Hygienevorschriften sind aufgrund von Corona einzuhalten?
Durch strenge Auflagen in Zeiten des Coronavirus kommen nun wichtige Maßnahmen für uns als Gastronom hinzu, die es einzuhalten gilt. Für einzelne Bundesländer fallen hierbei besondere Regelungen an. Doch wie sehen diese neuen Hygienevorschriften für eine Wiedereröffnung aus?
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
- Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Gästekontakt
- Mund-Nasen-Schutz für Gäste beim Bewegen im Gastraum (nicht am Tisch)
- Begrenzte Personenanzahl pro Tisch
- Keine Selbstbedienung, Buffets oder Schankwirtschaft
- Mindestabstand zwischen Personal gewährleisten. Ggf. getrennte Arbeitsbereiche
Bereits jetzt steht schon fest, dass
- es einen Mindestabstand von 1,5 m geben wird (also keine maximale Belegungszahl pro qm)
- zwei Hausstände an einem Tisch ohne Einhaltung des Mindestabstandes sitzen dürfen
- es in der Küche KEINE Maskenpflicht geben wird
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-269/
Um unseren Betrieb aufzunehmen :
Stehen wir ebenfalls unter strengen Hygieneauflagen. Generell muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen verschiedenen Gästen eingehalten werden. An einem Tisch zusammensitzen wird aber dürfen, wer sich auch sonst trotz der generellen Kontaktbeschränkung treffen darf: also zum Beispiel Familienangehörige oder auch die Mitglieder zweier Haushalte. Vom 18. Mai an soll es wieder Gastronomie im Freien geben, also unseren Biergarten , aber nur bis 20 Uhr, vom 25. Mai an auch Speisen im Inneren, aber nur bis 22 Uhr.
Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:
• strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
• Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
• Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.